Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2013, mit der die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 geändert wird
Aufgrund des § 2 des Tiroler Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 24/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:
Artikel I
Die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2007, LGBl. Nr. 30, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 120/2013, wird wie folgt geändert:
- Der Abs. 3 des § 1 hat zu lauten:
„(3) Werden mehrere Berechtigungen, die selbstständig ausgeübt werden können, in einem verliehen, so ist die Landesverwaltungsabgabe für jede dieser Berechtigungen zu entrichten.“
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Art. I Z. 1, 2, 10, 30 und 31 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.