Verordnung der Landesregierung vom 22. April 2014, mit der die Änderung des Namens der Gemeinde Ötz in „Oetz“ genehmigt wird
§ 1
Die Landesregierung genehmigt gemäß § 9 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Ötz vom 29. Jänner 2014 über die Änderung des Gemeindenamens in „Oetz“.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.