Verordnung der Landesregierung vom 13. Mai 2014, mit der die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel geändert wird
Aufgrund des § 2 Abs. 2 und des § 3 des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl. Nr. 33/1952, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird nach Anhören der Gemeinden Mutters, Natters und der Marktgemeinde Völs verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Bildung der Sanitätssprengel, LGBl. Nr. 49/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 80/2012, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird die laufende Nummer 19 aufgehoben.
In der Anlage hat in der laufenden Nummer 20 die Umschreibung des Gebietes dieses Sanitätssprengels zu lauten: „Völs, Mutters, Natters“.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.