Verordnung der Landesregierung vom 25. November 2014, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 festgesetzt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:
§ 1
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 wird mit 1,017 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 827,82 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.