Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2014 über die Anpassung des Kostenbeitrages in den öffentlichen Krankenanstalten
Aufgrund des § 41a Abs. 1 und 6 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2014, wird verordnet:
§ 1
Der von Pfleglingen der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 9,56 Euro pro Pflegetag.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 138/2013, außer Kraft.