LGBLA_TI_20150113_1•Modellstellen-Verordnung Gesundheit – MStV Gesundheit
LGBLA_TI_20150113_1Modellstellen-Verordnung Gesundheit – MStV GesundheitGazette13.01.2015
Aufgrund des § 39 Abs. 4 und 5 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 188/2014, wird verordnet:
(1) Die Modellfunktion Geschäftsführende Oberärzte – GOA umfasst den Einsatz im Management, die Steuerung und wirtschaftliche Führung des Bereiches, die Vertretung der Klinikdirektoren in Angelegenheiten der Patientenversorgung, die Vertretung der Primarärzte sowie den umfassenden Einsatz in der medizinischen Fachdisziplin.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
GOA
Geschäftsführende Oberärzte
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Ärzte in Ausbildung – AA umfasst die Ausbildung zu Fachärzten oder Allgemeinmedizinern. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Ärzte in Ausbildung – AA besteht aus den folgenden Modellstellen:
AA1
Ärzte in Ausbildung 1/4
AA2
Ärzte in Ausbildung 2/4
AA3
Ärzte in Ausbildung 3/4
AA4
Ärzte in Ausbildung 4/4
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Fachärzte in Additivfachausbildung – FAA umfasst die Ausbildung zum Additivfach.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
FAA
Fachärzte in Additivfachausbildung
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Fachärzte – FA umfasst fertig ausgebildete Fachärzte mit verantwortlicher/eigenständiger Ausübung sämtlicher ärztlicher Aufgaben im Spektrum der Fachdisziplin. Aufgabenschwerpunkt ist das medizinische Kerngeschäft und Standardaufgaben.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
FA
Fachärzte
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Allgemeinmediziner – AM umfasst fertig ausgebildete Allgemeinmediziner mit der Übernahme sämtlicher ärztlicher Tätigkeiten in ihrer Disziplin. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Allgemeinmediziner – AM besteht aus den folgenden Modellstellen:
AM1
Allgemeinmediziner 1/2
AM2
Allgemeinmediziner 2/2
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Oberärzte – OA umfasst fertig ausgebildete Fachärzte mit verantwortlicher/eigenständiger Ausübung sämtlicher ärztlicher Aufgaben im Spektrum der Fachdisziplin als Oberärzte, die selbstständige Ausführung des Oberarztdienstes sowie die Ausbildungsverantwortung.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
OA
Oberärzte
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Leitende Oberärzte – LOA umfasst als Experten und/oder Generalisten in ihrer Fachdisziplin eingesetzte Oberärzte, vor allem bei komplexen, anspruchsvollen Aufgabenstellungen. Des Weiteren die Übernahme von konzeptionellen Aufgaben, wie der Einführung neuer Methoden/Verfahren, der Entwicklung von Standards und Prozeduren. Ferner die Übernahme von Leitungs- bzw. Führungsaufgaben auf Anordnung.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
LOA
Leitende Oberärzte
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Klinische Psychologen in Ausbildung – KPA umfasst die Ausbildung zum klinischen Psychologen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Klinische Psychologen in Ausbildung – KPA besteht aus den folgenden Modellstellen:
KPA1
Klinische Psychologen in Ausbildung 1/2
KPA2
Klinische Psychologen in Ausbildung 2/2
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Klinische Psychologen – KP umfasst die Durchführung von Untersuchungen, die Erstellung von Diagnosen, Gutachten, Therapiemaßnahmen und die therapeutische Behandlung von Patienten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Klinische Psychologen – KP besteht aus den folgenden Modellstellen:
KP1
Klinische Psychologen 1/3
KP2
Klinische Psychologen 2/3
KP3
Klinische Psychologen 3/3
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family Pflege) – PL_AB umfasst die direkte, disziplinarische Führung von Mitarbeitern der (medizinischen) Assistenzberufe; die Organisation/Planung des Personaleinsatzes, die Personalbeurteilung, das Erkennen von Fähigkeiten, das Mitarbeitergespräch und die Mitwirkung bei der Personalbeschaffung. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family Pflege) – PL_AB besteht aus den folgenden Modellstellen:
PL_AB1
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 1/4
PL_AB2
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 2/4
PL_AB3
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 3/4
PL_AB4
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 4/4
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Leitungsfunktionen Pflege I und II – LP_I u II umfasst die Leitung des Pflegepersonals und anderer der Pflege zugeordneter Berufsgruppen der Organisationseinheit (z. B. Medizinische Assistenzberufe, Kardiotechniker und Servicekräfte im administrativen und hauswirtschaftlichen Bereich) sowie die Stationsleitung und/oder Leitung eines Funktionsbereichs (z. B. Bettenstation, Ambulanz, OP, Intensivstation, Endoskopie) mit Zusatzausbildungen (Voraussetzung ist die Weiterbildung basales und mittleres Pflegemanagement, geregelt in der Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung – GuK-WV, BGBl. II Nr. 453/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 359/2010, bzw. gleichwertige/vergleichbare Ausbildungen/Lehrgänge). Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Leitungsfunktionen Pflege I und II – LP_I u II besteht aus den folgenden Modellstellen:
LP_I u II1
Leitungsfunktionen Pflege I und II 1/4
LP_I u II2
Leitungsfunktionen Pflege I und II 2/4
LP_I u II3
Leitungsfunktionen Pflege I und II 3/4
LP_I u II4
Leitungsfunktionen Pflege I und II 4/4
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Pflegedienstleitung – PL umfasst die Leitung des Pflegedienstes über mehrere Stationen/Primariate/Kliniken (Voraussetzung ist die Sonderausbildung für Führungsaufgaben gemäß § 72 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 185/2013, bzw. alle gleichgehaltenen Lehrgänge/Studien an Universitäten und Fachhochschulen gemäß Anlage 7 und 8 der Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung, BGBl. II Nr. 453/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 342/2013, sowie § 65b GuKG. Pflegedienstleitungen, welche nach § 13b des Tiroler Krankenanstaltengesetzes – Tir KAG, LGBl. Nr. 35/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2014, als „Pflegedirektor“ bestellt sind, fallen nicht in diese Modellfunktion.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
PL
Pflegedienstleitung
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion (Medizinische) Assistenzberufe (Job Family Pflege) – P_ASSB umfasst die Unterstützung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten bei der Patientenbetreuung sowie flankierende Pflegearbeiten wie Hygienemaßnahmen und die Grundpflege. Des Weiteren die Pflege auf Anordnung unter Aufsicht, die Beobachtung der Patienten, soziale Kontaktpflege mit Patienten und deren Angehörigen, Versorgungsaufgaben wie Botengänge, die Begleitung der Patienten zu Untersuchungen und zur Therapie/in den OP. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion (Medizinische) Assistenzberufe (Job Family Pflege) – P_ASSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
P_ASSB1
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 1/4
P_ASSB2
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 2/4
P_ASSB3
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 3/4
P_ASSB4
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family Pflege) 4/4
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker – GD_GK/K umfasst:
Gesundheits- und Krankenpflege: Einsatz als qualifizierte Pflegepersonen im Pflegedienst (allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder und Jugendlichenpflege) und Fachkräfte mit Sonderausbildungen (OP-, Intensiv-, Kinderintensiv-, Anästhesiepflege, Nierenersatztherapie, Krankenhaushygiene, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege).
Kardiotechniker: Eigenverantwortliche Durchführung der extrakorporalen Zirkulation zur Herz-Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten wie z. B. Organisation, Vorbereitung und Durchführung der extrakorporalen Zirkulation, Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Perfusionen, eigenverantwortliche Betreuung der berufsspezifischen Geräte, Dokumentation, Mitarbeit in der Forschung, Unterweisung von Auszubildenden.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker – GD_GK/K besteht aus den folgenden Modellstellen:
GD_GK/K1
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker 1/3
GD_GK/K2
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker 2/3
GD_GK/K3
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker 3/3
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) – MTD_L_AB umfasst die direkte, disziplinarische Führung von Mitarbeitern der Assistenzberufe, die Organisation/Planung des Personaleinsatzes, die Personalbeurteilung, das Erkennen von Fähigkeiten, das Mitarbeitergespräch und die Mitwirkung bei der Personalbeschaffung. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) – MTD_L_AB besteht aus den folgenden Modellstellen:
MTD_L_AB1
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 1/4
MTD_L_AB2
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 2/4
MTD_L_AB3
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 3/4
MTD_L_AB4
Leitende Funktionen der (medizinischen) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 4/4
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 6 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Leitung Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Leitung Hebammen – L_G_MTD/L_H umfasst:
Leitung Gehobener MTD: Führung und Anleitung der unterstellten Mitarbeiter. Eigenverantwortliche Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen, Befundungen und Behandlungen nach ärztlicher Anordnung, Laborauswertungen, Vorsorge, Therapie, Beratung, Dokumentation, Administration, Teambesprechungen, Besprechungen (Abteilung, Dienst), Fachbesprechungen, Visitenteilnahme.
Leitung Hebammen: Führung und Anleitung der Kollegen. Geburtsvorbereitung, Vorsorgeuntersuchung der werdenden Mütter, Erstuntersuchung, Führen eines Geburtsprozesses, Beurteilung der Situation (pathologische Zustände und Verläufe erkennen, Maßnahmen treffen).
Schwerpunktkrankenhaus: häufig pathologische Verläufe, medizinisch und organisatorisch intensive Betreuung, Betreuung der Wöchnerinnen, Administration (z. B. Aufnahme, Berichtswesen).
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Leitung Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Leitung Hebammen – L_G_MTD/L_H besteht aus den folgenden Modellstellen:
L_G_MTD/L_H1
Leitung Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Leitung Hebammen 1/3
L_G_MTD/L_H2
Leitung Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Leitung Hebammen 2/3
L_G_MTD/L_H3
Leitung Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Leitung Hebammen 3/3
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 6 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion (Medizinische) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) – MTD_ASSB umfasst die Vorbereitung und Assistenz bei medizinischen Maßnahmen, die Durchführung von Untersuchungen und Therapien im Kompetenzrahmen nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht. Die Aufsicht kann im Einzelfall bei Ordinations- und Operationsassistenz an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und für die Labor- und Röntgenassistenz an Angehörige der Biomedizinischen Analytik und an Radiotechnologen delegiert werden. Des Weiteren die Beobachtung der Patienten, die soziale Kontaktpflege mit Patienten und deren Angehörigen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion (Medizinische) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) – MTD_ASSB besteht aus den folgenden Modellstellen:
MTD_ASSB1
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 1/4
MTD_ASSB2
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 2/4
MTD_ASSB3
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 3/4
MTD_ASSB4
(Medizinische) Assistenzberufe (Job Family MT-Funktionen) 4/4
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 7 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Medizinische Fachassistenz – MFA umfasst den Einsatz in medizinischen Assistenzberufen bzw. in medizinischen und pflegerischen Assistenzberufen nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
MFA
Medizinische Fachassistenz
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 7 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Medizinisch-Technischer Fachdienst – MTF umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen, Befundungen und Behandlungen im Kompetenzrahmen sowie die Laborauswertungen, die Vorsorge, die Therapie, die Beratung, die Dokumentation, die Administration, Teambesprechungen, Besprechungen (Abteilung, Dienst), Fachbesprechungen, Visitenteilnahme nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht. Voraussetzung ist eine Fachausbildung.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
MTF
Medizinisch-Technischer Fachdienst
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 7 festgelegt.
(1) Die Modellfunktion Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen – G_MTD/H umfasst:
Gehobener MTD: Eigenverantwortliche Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen, Befundungen und Behandlungen nach ärztlicher Anordnung, Laborauswertungen, Vorsorge, Therapie, Beratung, Dokumentation, Administration, Teambesprechungen, Besprechungen (Abteilung, Dienst), Fachbesprechungen, Visitenteilnahme.
Hebammen: Geburtsvorbereitung, Vorsorgeuntersuchung der werdenden Mütter, Erstuntersuchung, Leiten eines Geburtsprozesses, Beurteilung der Situation (pathologische Zustände und Verläufe erkennen; Maßnahmen treffen).
Schwerpunktkrankenhaus: häufig pathologische Verläufe, intensive Betreuung medizinisch und organisatorisch, Betreuung der Wöchnerinnen, Administration (z. B. Aufnahme, Berichtswesen).
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
(2) Die Modellfunktion Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen – G_MTD/H besteht aus den folgenden Modellstellen:
G_MTD/H1
Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen 1/3
G_MTD/H2
Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen 2/3
G_MTD/H3
Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen 3/3
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 7 festgelegt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
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