Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften | Omnilex
LGBLA_TI_20150119_7•Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften
Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften
LGBLA_TI_20150119_7Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen BezirkshauptmannschaftenGazette19.01.2015
Verordnung der Landesregierung vom 9. Jänner 2015, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2014, wird auf Antrag der Gemeinde Walchsee verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung vom 12. Dezember 2006, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet der örtlichen Veranstaltungspolizei einiger Gemeinden Tirols auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften übertragen wird, LGBl. Nr. 103/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 3/2014, wird wie folgt geändert:
In der lit. d des § 2 wird nach der Wortfolge „Gemeinde Thiersee (Beschluss vom 2. November 2006),“ die Wortfolge „Gemeinde Walchsee (Beschluss vom 28. April 2014),“ eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.