Verordnung der Landesregierung vom 5. Mai 2015, mit der die Änderung des Namens der Ortschaft der Gemeinde Arzl im Pitztal von „Timmls“ in „Timls“ genehmigt wird
Aufgrund des § 9 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 76/2014, wird verordnet:
§ 1
Die Änderung des Namens der Ortschaft der Gemeinde Arzl im Pitztal von „Timmls“ in „Timls“, vom Gemeinderat dieser Gemeinde beschlossen am 18. Dezember 2012, wird nach § 9 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, genehmigt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.