LGBLA_TI_20150825_82•Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011
LGBLA_TI_20150825_82Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011Gazette25.08.2015
Der Landtag hat beschlossen:
Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2011, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 187/2014, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 24 hat die lit. b zu lauten:
Die Abs. 2 und 3 des § 24 haben zu lauten:
„(2) Den Planungsverbänden obliegen im eigenen Wirkungsbereich:
(3) Zur Versorgung und Erschließung der beteiligten Gemeinden mit ultraschnellem Internet können die Planungsverbände als Träger von Privatrechten auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der Verbandsversammlung die Planung, den Bau, die Verlegung, den Betrieb und die Vermarktung von Glasfasernetzen besorgen.“
Im Abs. 2 des § 26 wird im Einleitungssatz das Zitat „§ 24 Abs. 2“ durch das Zitat „§ 24 Abs. 2 lit. a“ ersetzt.
Im Abs. 4 des § 39 wird der zweite Satz durch folgende Sätze ersetzt:
„Dabei ist im Fall der lit. a von den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Erlassung der betreffenden Festlegung auszugehen. Im Fall der lit. b ist von den Gegebenheiten am 30. September 2001 bzw., wenn der Betrieb die Eigenschaft als Seveso-Betrieb mit 1. Juni 2015 erlangt hat, von den Gegebenheiten am 31. Mai 2015 auszugehen.“
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Art. I Z 4 und 5 tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft.
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