Verordnung der Landesregierung vom 22. September 2015, mit der die Änderung des Namens der Gemeinde Fliess von „Fliess“ in „Fließ“ genehmigt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2, 3 und 4 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, wird verordnet:
§ 1
Die Änderung des Namens der Gemeinde Fliess von „Fliess“ in „Fließ“, vom Gemeinderat dieser Gemeinde beschlossen am 22. Mai 2015, wird nach § 9 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, genehmigt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.