Befreiung der Gemeinde Untertilliach von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes | Omnilex
LGBLA_TI_20161013_106•Befreiung der Gemeinde Untertilliach von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Befreiung der Gemeinde Untertilliach von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
LGBLA_TI_20161013_106Befreiung der Gemeinde Untertilliach von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen RaumordnungskonzeptesGazette13.10.2016
Verordnung der Landesregierung vom 13. September 2016, mit der die Gemeinde Untertilliach von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes befreit wird
Aufgrund des § 31b Abs. 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2015, wird verordnet:
§ 1
Befreiung
Die Gemeinde Untertilliach wird von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes befreit.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.