Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte über die Änderung ihrer Grenzen | Omnilex
LGBLA_TI_20161220_140•Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte über die Änderung ihrer Grenzen
Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte über die Änderung ihrer Grenzen
LGBLA_TI_20161220_140Genehmigung der Vereinbarung der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte über die Änderung ihrer GrenzenGazette20.12.2016
Verordnung der Landesregierung vom 13. Dezember 2016, mit der die Vereinbarung der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenwang am 14. Juli 2016 und vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte am 16. Juni 2016 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Vermessungsurkunde, GZ. 84607/16, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Peter Trefalt, Breitenwanger Strasse 12, 6600 Reutte. Die geänderte Gemeindegrenze verläuft somit in gerader Linie vom bestehenden Grenzpunkt 12213 zum bestehenden Grenzpunkt 12216.
§ 3
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Breitenwang und der Marktgemeinde Reutte aus dieser Grenzänderung findet einvernehmlich nicht statt.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.