Verordnung der Landesregierung vom 17. Jänner 2017, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 festgesetzt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:
§ 1
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 wird mit 1,008 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 844,46 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2017 in Kraft.