Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 9. Mai 2017 über die Ausschreibung der Neuwahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Hart im Zillertal
Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz schreibt gemäß § 73 Abs. 4 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 81/2015, die Neuwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin in der Gemeinde Hart im Zillertal auf
Sonntag, den 24. September 2017
Als Stichtag für die Neuwahl wird der 24. Mai 2017 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin wird Sonntag, der 8. Oktober 2017 festgelegt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die
Das Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a und b ist nach dem Stichtag zu beurteilen.