Verordnung der Landesregierung vom 4. Juli 2017, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2017 geändert wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 und 3 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2017, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 festgesetzt wird, LGBl. Nr. 4/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.