Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal | Omnilex
LGBLA_TI_20171205_115•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal
LGBLA_TI_20171205_115Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes LechtalGazette05.12.2017
Verordnung der Landesregierung vom 14. November 2017, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorrangflächen für Gemeinden des Planungsverbandes Oberes Lechtal erlassen wird, LGBl. Nr. 35/2015, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 4 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 3441, 3445/1 und 3436/1, KG Bach, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.