Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2017, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl Nr. 101, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 85/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 8 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1773/1, 1774, 1782 und 2441, KG Unterangerberg, von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.