Verordnung des Landeshauptmannes vom 16. April 2018, mit der die Verordnung über die Eignungsprüfung für die Aufnahme in den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher aufgehoben wird
Aufgrund der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 133/2017, wird im Einvernehmen mit der Landesregierung verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Eignungsprüfung für die Aufnahme in den Ausbildungslehrgang für Waldaufseher, LGBl. Nr. 41/2007, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.