LGBLA_TI_20181220_147•Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung
LGBLA_TI_20181220_147Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler LandesregierungGazette20.12.2018
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, und des Art. 58 Abs. 5 und 6 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 53/2017, wird mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hierbei Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung berührt werden, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
Die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 124/2013, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 88/2017, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben des Sachgebietes Innenrevision nach dem Wort „Qualitätsmanagement“ der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und das Wort „Korruptionsprävention.“ angefügt.
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit die Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen aufgehoben.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landesbuchhaltung die Wortfolge „Lohn- und Gehaltsverrechnung für Landesbedienstete mit Ausnahme der an die Tirol Kliniken GmbH zugewiesenen Landesbediensteten.“ durch die Wortfolge „Lohn- und Gehaltsverrechnung für Landesbedienstete mit Ausnahme der an die Tirol Kliniken GmbH zugewiesenen Landesbediensteten sowie der Landeslehrer und der Landesvertragslehrpersonen.“ ersetzt.
Im § 1 werden nach der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landesbuchhaltung folgende Bestimmungen angefügt:
„Abteilung Tiroler Landesarchiv: Übernahme und Sicherung von öffentlichem Schriftgut im Land Tirol; Verwahrung und Erschließung der im Tiroler Landesarchiv vereinigten Archive (Zentralarchiv für Tirol); Registratur des Amtes der Tiroler Landesregierung; fachliche Beratung und Hilfeleistung für Behörden, Institutionen, Wissenschaft und Forschung sowie für Privatpersonen; Landesgeschichte und archivwissenschaftliche Forschung; Erstellung von Gutachten (Erbhöfe, Landes- und Gemeindeheraldik); Historische Fachbibliothek zu Tirol; Restaurierwerkstätte einschließlich konservatorischer Maßnahmen für die Bestände des Tiroler Landesarchivs.
Abteilung Landesmusikdirektion: Landesmusikschulen; Aufgaben des Schulerhalters des Tiroler Landeskonservatoriums; fachliche Angelegenheiten des Tiroler Landeskonservatoriums und der Landesmusikschulen; Dienstrecht und Personalvertretungsrecht der Bediensteten am Tiroler Landeskonservatorium und an Landesmusikschulen.
Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge: Kranken- und Unfallfürsorge für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Landesbediensteten einschließlich der Landeslehrer.“
„Angelegenheiten des land- und forstwirtschaftlichen Schul- und Erziehungswesens im Sinn des Art. 14a B-VG mit Ausnahme des Dienstrechtes und des Personalvertretungsrechtes der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer und Landesvertragslehrer; Aufgaben des Schul-(Heim-)erhalters der vom Land Tirol errichteten Schulen und Schülerheime mit Ausnahme der Landessonderschulen und Sonderschulheime; Schul- und Bildungsangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft, der Fischerei, der Jagd, des Tierschutzes und der Tierversuche; Veterinärrecht; Arbeitsrecht und berufliche Vertretung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten; Obereinigungskommission; fachliche Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung; Land- und Forstwirtschaftsinspektion; landwirtschaftliches Versuchswesen; Einrichtung, Führung und Evidenthaltung von Bodendauerbeobachtungsflächen und sonstige fachliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Bodengesundheit mit Ausnahme des forstlichen Bodenschutzes; fachliche Angelegenheiten der Pflanzengesundheit.“
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Forstorganisation nach der Wortfolge „Innerorganisatorische Angelegenheiten der Gruppe Forst“ der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „insbesondere Buchhaltung und Kanzleiangelegenheiten;“ eingefügt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Forstplanung zu lauten:
„Waldbau und Waldökologie; Forstbetriebseinrichtung; Walddatenbank; forstlicher Wegebau; forstliche Betriebswirtschaft; Schutzwaldverbesserung; Controlling von Waldmaßnahmen; Standort- und Waldbiotopkartierung; Schutzfunktionsdetailplanung; Wildeinflusserhebungen.“
Im § 1 wird die Bezeichnung „Gruppe Gesundheit und Soziales“ durch die Bezeichnung „Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales“ ersetzt.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten nach dem Wort „Gesundheitsberufe“ der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „jedoch mit Ausnahme der Aufsicht über die Ärztekammer Tirol;“ eingefügt.
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten die Abteilung Kranken- und Unfallfürsorge aufgehoben.
Im § 1 werden in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Soziales das Wort „Mindestsicherungsfonds;“ und die Wortfolge „Tiroler Kriegsopfer- und Behindertenfonds;“ aufgehoben.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe zu lauten:
„Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe; Erziehungsberatung; Aufgaben des Erhalters der vom Land Tirol errichteten stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen; Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik einschließlich der Sonderschule Mils; Landesblinden- und -sehbehindertenschule Innsbruck; Landessonderschule Kramsach einschließlich Internat.“
„Abteilung Gesellschaft und Arbeit: Förderung der Anliegen der Jugend, Familien, Frauen, Senioren und Migranten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; Arbeitnehmer- und Arbeitsmarktförderung einschließlich der Angelegenheiten der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH; Kinderbetreuungseinrichtungen und sonstige Angelegenheiten der Kinderbetreuung, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; fachliche und rechtliche Angelegenheiten des Jugendschutzes; Angelegenheiten des Vereins Generationen und Gesellschaft; Angelegenheiten der Gleichbehandlung und der Antidiskriminierung; Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommissionen und der Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbeauftragten nach dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005, dem Tiroler Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014 und dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005; Koordinierungsstelle für Gender-Mainstreaming; Koordinierungsstelle für die Integration von Migranten; Geschäftsstelle für den Integrationsbeirat.
Abteilung Sport: Sportangelegenheiten; Förderwesen im Bereich des Sports; fachliche Angelegenheiten des Schischulwesens, des Bergsportführerwesens und des Sports; Prüfungskommissionen auf dem Gebiet des Schischulwesens und des Bergsportführerwesens; Beratung und Beurteilung von Sportanlagen (Gütesiegel); Geschäftsstelle des Landessportrates.
Abteilung Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Personenstandswesen; Beglaubigung; Kultusangelegenheiten; Fremdenrecht (Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht); gemeinnützige Stiftungen und Fonds; Koordinationsstelle für Angelegenheiten des Kinder- und Menschenhandels.“
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie die Wortfolge „Kanzleigeschäfte der Raumordnungsorgane;“ aufgehoben.
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie folgende Bestimmung eingefügt:
„Abteilung Raumordnung und Statistik: Fachliche Angelegenheiten der örtlichen und der überörtlichen Raumordnung einschließlich der Grundlagenarbeiten; Parteistellung des Landes Tirol nach dem Mineralrohstoffgesetz; Kanzleigeschäfte der Raumordnungsorgane; Tiroler Raumordnungs-Informationssystem TIRIS, soweit es nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fällt; Landesstatistik.“
Im § 1 werden nach der Aufzählung der Aufgaben der neuen Abteilung Raumordnung und Statistik die Sachgebiete Raumordnung sowie Landesstatistik und TIRIS aufgehoben.
Im § 1 wird die Gruppe Bildung, Kultur und Sport mit den ihr bisher zugeordneten Abteilungen Bildung, Kultur, Landesmusikdirektion, Tiroler Landesarchiv, Sport sowie Staatsbürgerschaft aufgehoben.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Gemeinden nach der Wortfolge „Datenschutz hinsichtlich der Gemeinden und Gemeindeverbände;“ die Wortfolge „Aufsicht über die Ärztekammer Tirol;“ eingefügt.
Im § 1 wird die Bezeichnung „Abteilung Wirtschaft“ durch die Bezeichnung „Abteilung Wirtschaft und Wissenschaft“ ersetzt.
Im § 1 hat die Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Wirtschaft und Wissenschaft zu lauten:
„Koordination von Wirtschafts- und Arbeitsmarktfragen; Wirtschafts- und Arbeitsmarktangelegenheiten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Organisationseinheit fallen; Umsetzung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsleitbildes; Geschäftsführung für den Kooperationsbeirat; Angelegenheiten der Tiroler Zukunftsstiftung; Universitätsangelegenheiten einschließlich der Privatuniversitäten und Fachhochschulen mit Ausnahme der Fachhochschule für Gesundheitsberufe; Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses; Breitbandausbau und Technologieförderung; Angelegenheiten des einheitlichen Ansprechpartners und Koordination des Binnenmarkt-Informationssystems.“
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben des Sachgebietes Gewerberecht das Wort „Qualitätsklassenrecht“ durch das Wort „Vermarktungsnormenrecht“ ersetzt.
Im § 1 wird nach der Aufzählung der Aufgaben des Sachgebietes Gewerberecht die Abteilung Gesellschaft und Arbeit aufgehoben.
Im § 1 wird in der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Tourismus die Wortfolge „des Schischul- und Schibegleiterwesens“ durch die Worte „des Schischulwesens“ ersetzt.
Im § 1 werden nach der Aufzählung der Aufgaben der Abteilung Wohnbauförderung folgende Bestimmungen angefügt:
„Abteilung Kultur: Förderung von Kultur, Kunst und Wissenschaft; Tiroler Kunstkataster; fachliche Angelegenheiten der Erwachsenenbildung; Förderung der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens; Förderung des Tiroler Schützenwesens; Stipendienangelegenheiten; Kanzleigeschäfte des Kuratoriums der Landesgedächtnisstiftung; Tiroler Bildungsinstitut; Aufgaben des Erhalters des Betriebes gewerblicher Art Taxispalais – Kunsthalle Tirol.
Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen: Südtirolangelegenheiten; Angelegenheiten der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino; Beziehungen zur EU, zum Europarat und zu deren Organen der Regionen (Ausschuss der Regionen, Kongress der Gemeinden und Regionen Europas) sowie zu anderen europäischen oder internationalen Organisationen; Subsidiaritätskontrolle; Vertretung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino in Brüssel; Unterstützung von EU-Förderprojekten; Angelegenheiten der europäischen Regionalorganisationen sowie der grenzübergreifenden und der interregionalen Zusammenarbeit; Arge Alp-Geschäftsstelle; makroregionale Strategie für den Alpenraum; Informationstätigkeit im Bereich der europäischen Integration; Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung; Menschenrechtskoordination; kulturelle Außenbeziehungen und Auslandstiroler; sonstige europa- und außenpolitische Angelegenheiten des Landes Tirol.“
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Z 1, 6, 11, 12 und 23 des Art. I treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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