Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2018, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 festgesetzt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 18/2018, wird verordnet:
§ 1
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 wird mit 1,026 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 885,48 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.