Verordnung der Landesregierung vom 22. Jänner 2019, mit der die Auflassung von Ortschaften der Gemeinde Telfes im Stubai genehmigt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird verordnet:
§ 1
Die Auflassung der Ortschaften „Gagers“, „Kapfers“ und „Plöven“ der Gemeinde Telfes im Stubai, vom Gemeinderat beschlossen am 27. November 2018, wird nach § 9 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, genehmigt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.