- Verordnung der Landesregierung vom 7. Mai 2019, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Mieming, Mötz, Silz, Stams und Wildermieming des Planungsverbandes Inntal – Mieminger Plateau geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1, 9 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Mieming, Mötz, Silz, Stams und Wildermieming des Planungsverbandes Inntal –Mieminger Plateau erlassen wird, LGBl. Nr. 67/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 3 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Grundflächen, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1079/2, 1195, 1196, 1197, 1198, 1200, 1201 und 1202 und jeweils einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 1077 und .136, alle KG Wildermieming, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlage