Verordnung der Landesregierung vom 22. Dezember 2020, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Iselsberg-Stronach und Dölsach über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Iselsberg-Stronach und Dölsach über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Iselsberg-Stronach am 24. November 2020 und vom Gemeinderat der Gemeinde Dölsach am 23. November 2020 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach dem der Vereinbarung nach § 1 zugrunde liegenden Lageplan des Amtes der Tiroler Landesregierung, Agrar Lienz, vom 22. Juli 2020, GZl. 615/2020/85-616/2020/85.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Iselsberg-Stronach und der Gemeinde Dölsach aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.