Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung | Omnilex
LGBLA_TI_20210319_44•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung
LGBLA_TI_20210319_44Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und UmgebungGazette19.03.2021
Verordnung der Landesregierung vom 2. März 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Kufstein und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 56/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 36/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 7 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 643, KG Thiersee, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.