Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt Innsbruck | Omnilex
LGBLA_TI_20210525_77•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt Innsbruck
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt Innsbruck
LGBLA_TI_20210525_77Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt InnsbruckGazette25.05.2021
Verordnung der Landesregierung vom 10. Mai 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und die Stadt Innsbruck geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Südöstliches Mittelgebirge und Innsbruck erlassen wird, LGBl. Nr. 13/2017, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 154/2019, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 13 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1801 und 1802/1, KG Patsch, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.