Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser | Omnilex
LGBLA_TI_20210615_86•Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser
Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser
LGBLA_TI_20210615_86Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder KaiserGazette15.06.2021
Verordnung der Landesregierung vom 2. Juni 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser erlassen wird, LGBl. Nr. 64/2020, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 3 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 2718, 2719 und 2807, alle KG Söll, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.