Änderung der Sektorales Fahrverbot-Verordnung, der Euroklassenfahrverbote-Verordnung und der Nachtfahrverbots-Verordnung auf der A 12 Inntal Autobahn | Omnilex
LGBLA_TI_20211028_141•Änderung der Sektorales Fahrverbot-Verordnung, der Euroklassenfahrverbote-Verordnung und der Nachtfahrverbots-Verordnung auf der A 12 Inntal Autobahn
Änderung der Sektorales Fahrverbot-Verordnung, der Euroklassenfahrverbote-Verordnung und der Nachtfahrverbots-Verordnung auf der A 12 Inntal Autobahn
LGBLA_TI_20211028_141Änderung der Sektorales Fahrverbot-Verordnung, der Euroklassenfahrverbote-Verordnung und der Nachtfahrverbots-Verordnung auf der A 12 Inntal AutobahnGazette28.10.2021
Verordnung des Landeshauptmannes vom 20. Oktober 2021, mit der die Sektorales Fahrverbot-Verordnung, die Euroklassenfahrverbote-Verordnung und die Verordnung, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird, geändert werden
Aufgrund der §§ 10 und 16 Abs. 1 Z 4 des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 73/2018, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verordnet:
Artikel I
Die Sektorales Fahrverbot-Verordnung, LGBl. Nr. 44/2016, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 133/2020, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 4 haben die lit. a und b zu lauten:
Artikel II
Die Euroklassenfahrverbote-Verordnung, LGBl. Nr. 43/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 80/2019, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 4 haben die lit. f und g zu lauten:
Artikel III
Die Verordnung, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird, LGBl. Nr. 64/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 121/2020, wird wie folgt geändert:
Im Abs. 1 des § 4 hat die lit. h zu lauten:
Im Abs. 3 des § 4 wird die Wort- und Buchstabenfolge „und h“ aufgehoben.
Artikel IV
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.