Verordnung der Landesregierung vom 28. September 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 3, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für den Planungsverband Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 93/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 45/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
Die Anlage 7 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
Die Anlage 8 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.