Kundmachung der Landesregierung vom 6. April 2021 über die Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022
Die Landesregierung schreibt nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 116/2020, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck auf
Sonntag, den 27. Februar 2022,
Als Stichtag wird der 15. Dezember 2021 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 13. März 2022, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die