Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände | Omnilex
LGBLA_TI_20211130_170•Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
LGBLA_TI_20211130_170Änderung der Verordnung über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und StaatsbürgerschaftsverbändeGazette30.11.2021
Verordnung des Landeshauptmanns vom 26. November 2021 mit der die Verordnung des Landeshauptmanns über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände geändert wird
Aufgrund des § 5 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 104/2018, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Landeshauptmanns über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände, LGBl. Nr. 135/2013, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 99/2021, wird wie folgt geändert:
In der Anlage hat im Bezirk Innsbruck-Land im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Fulpmes die Aufzählung der zugehörigen Gemeinden zu lauten: „Fulpmes, Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital, Telfes im Stubai“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.