Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 3. Jänner 2022 über die Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Marktgemeinde Matrei am Brenner
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck schreibt nach § 73 Abs. 3 lit. d der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, die Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Marktgemeinde Matrei am Brenner auf
Sonntag, den 20. März 2022,
Als Stichtag wird Freitag, der 7. Jänner 2022, bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 3. April 2022, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die