Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain | Omnilex
LGBLA_TI_20220113_4•Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain
Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain
LGBLA_TI_20220113_4Änderung des Regionalprogramms betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – SellrainGazette13.01.2022
Verordnung der Landesregierung vom 21. Dezember 2021, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden Oberperfuss, Unterperfuss und Ranggen des Planungsverbandes Völs – Kematen und Umgebung – Sellrain erlassen wird, LGBl. Nr. 89/2019, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 780/1 und 1278, beide KG Ranggen, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.