Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser | Omnilex
LGBLA_TI_20220308_30•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser
LGBLA_TI_20220308_30Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder KaiserGazette08.03.2022
Verordnung der Landesregierung vom 18. Jänner 2022, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser erlassen wird, LGBl. Nr. 64/2020, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 8 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 845/2, KG Ellmau, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.