Verordnung der Landesregierung vom 12. Juli 2022 mit der die Vereinbarung der Gemeinden Ried im Zillertal und Uderns über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Ried im Zillertal und Uderns über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ried im Zillertal am 8. März 2022 und vom Gemeinderat der Gemeinde Uderns am 21. Februar 2022 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach dem der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Lageplan der AVT-ZT-GmbH, Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, vom 11. Mai 2021, Geschäftszahl 38061-005.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Ried im Zillertal und Uderns aus dieser Grenzänderung findet einvernehmlich nicht statt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.