Änderung der Verordnung über Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes | Omnilex
LGBLA_TI_20220830_84•Änderung der Verordnung über Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes
Änderung der Verordnung über Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes
LGBLA_TI_20220830_84Änderung der Verordnung über Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des WohnbedarfesGazette30.08.2022
Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2022, mit der die Verordnung, mit der im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte festgelegt werden, geändert wird
Aufgrund des § 6 Abs. 3 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 205/2021, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung, mit der im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte festgelegt werden, LGBl. Nr. 54/2017, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 20/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft.