Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2022, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hippach und Zell am Ziller über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Hippach und Zell am Ziller über die Änderung ihrer Grenzen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Hippach am 6. Juli 2022 und vom Gemeinderat der Gemeinde Zell am Ziller am 9. August 2022 beschlossen wurde, wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach dem der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Lageplan der Vermessung Ebenbichler ZT GmbH, vom 28. Juni 2022, Geschäftszahl 112573/22.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Hippach und Zell am Ziller aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.