Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung | Omnilex
LGBLA_TI_20221011_91•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung
LGBLA_TI_20221011_91Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und UmgebungGazette11.10.2022
Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2022, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 69/2016, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1503, 1504/1, 1505 und 1506, alle KG Ehenbichl, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Die Anlage 3 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage 2 zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1542, 1558, 1560, 1563, 1564, 1567, 1568, 1571, 1572, 1575, 1576 und 1579, alle KG Ehenbichl, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.