Verordnung der Landesregierung vom 10. Jänner 2023, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 festgesetzt wird
Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 205/2021, wird verordnet:
§ 1
Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 wird mit 1,0774 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.053,64 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft.