Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse | Omnilex
LGBLA_TI_20230705_50•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse
LGBLA_TI_20230705_50Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes SonnenterrasseGazette05.07.2023
Verordnung der Landesregierung vom 5. Juni 2023, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Oberes und Oberstes Gericht und die Gemeinde Serfaus des Planungsverbandes Sonnenterrasse erlassen wird, LGBl. Nr. 105/2019, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 82/2021, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 10 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 620, 627/2, 622, 623/4 und Nr. 623/3, alle KG Nauders, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.