Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser | Omnilex
LGBLA_TI_20230801_56•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser
LGBLA_TI_20230801_56Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder KaiserGazette01.08.2023
Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2023, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Wilder Kaiser erlassen wird, LGBl. Nr. 64/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 35/2022, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 9 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.