Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 25. Oktober 2023 über die Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Karrösten
Die Bezirkshauptmannschaft Imst schreibt nach § 73 Abs. 3 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, die Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Gemeinde Karrösten auf
Sonntag, den 21. Jänner 2024,
Als Stichtag wird Freitag, der 3. November 2023 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 4. Februar 2024, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die