Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 5. Dezember 2023 über die Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) der Gemeinde Seefeld in Tirol
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck schreibt nach § 73 Abs. 3 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 167/2021, die Neuwahl des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) der Gemeinde Seefeld in Tirol für
Sonntag, den 25. Feber 2024,
aus.
Als Stichtag wird Freitag, der 15. Dezember 2023, bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 10. März 2024, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der bzw. die
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.