Kundmachung der Landesregierung vom 17. Oktober 2023 über die Ausschreibung der Wahlen des Gemeinderates und des(r) Bürgermeisters(in) in der Landeshauptstadt Innsbruck
Die Landesregierung schreibt nach § 3 Abs. 1 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 – IWO 2011, LGBl. Nr. 120, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 45/2023, die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des(r) Bürgermeisters(in) in der Landeshauptstadt Innsbruck auf
Sonntag, den 14. April 2024,
Als Tag der engeren Wahl des(r) Bürgermeisters(in) wird Sonntag, der 28. April 2024, bestimmt.
Als Stichtag wird der 16. Jänner 2024 bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die