Verordnung der Landesregierung vom 5. März 2024, mit der die Übertragungsverordnung Baupolizei geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird auf Antrag der Gemeinde Hippach verordnet:
Artikel I
Die Übertragungsverordnung Baupolizei, LGBl. Nr. 124/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 81/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 4 erhält der bisherige Wortlaut des ersten Absatzes die Absatzbezeichnung „(1)“.
Im nunmehrigen § 4 Abs. 1 wird am Ende der lit. d der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und wird die lit. e aufgehoben.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Die Zuständigkeit für bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren geht nicht über.