Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Schwaz - Jenbach und Umgebung | Omnilex
LGBLA_TI_20240703_34•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Schwaz - Jenbach und Umgebung
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Schwaz - Jenbach und Umgebung
LGBLA_TI_20240703_34Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Schwaz - Jenbach und UmgebungGazette03.07.2024
Verordnung der Landesregierung vom 4. Juni 2024, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Schwaz - Jenbach und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. b, des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Schwaz – Jenbach und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 5/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 46/2023, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 13 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Fläche des Grundstücks Nr. 62/8, KG Buch von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.