Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof | Omnilex
LGBLA_TI_20240705_36•Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof
Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof
LGBLA_TI_20240705_36Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den VerfassungsgerichtshofGazette05.07.2024
Kundmachung der Landesregierung vom 4. Juli 2024 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 160/2021, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Juni 2024, V 358/2023-13, zu Recht erkannt:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brandberg vom 09.12.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 11.12.2019 bis 30.12.2019, wird als gesetzwidrig aufgehoben.