Verordnung der Landesregierung vom 17. September 2024, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Völs und der Gemeinde Götzens über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird
Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 7 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Marktgemeinde Völs und der Gemeinde Götzens über die Änderung ihrer Grenzen (Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Völs vom 27. März 2024 und Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Götzens vom 19. Juni 2024) wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Vermessungsurkunde der Büro Kofler ZT GmbH, Ziviltechnikergesellschaft für Vermessungswesen und Geodäsie, vom 1. Dezember 2023, Geschäftszahl 21614.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Marktgemeinde Völs und der Gemeinde Götzens findet einvernehmlich nicht statt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.