Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung | Omnilex
LGBLA_TI_20241119_79•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung
LGBLA_TI_20241119_79Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und UmgebungGazette19.11.2024
Verordnung der Landesregierung vom 5. November 2024, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung geändert wird
Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und 10 Abs. 2 lit. a, Abs. 4 und 5 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reutte und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 69/2016, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 36/2023, wird wie folgt geändert:
Die Anlagen 10 und 11 zu § 2 werden in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.