Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung geändert wird
Aufgrund des Art. 51 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 36/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 40/2024, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 3 Z 3 hat die lit. a zu lauten:
„a) über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe und die Valorisierung der Naturschutzabgabe,“
In der Geschäftsverteilung der Landesregierung wird die Wortfolge „1. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Georg Dornauer“ durch die Wortfolge „1. Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.