Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 2. April 2025 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin in der Gemeinde Serfaus
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck schreibt nach § 73 Abs. 4 lit. b der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, die Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin in der Gemeinde Serfaus auf
Sonntag, den 22. Juni 2025,
Als Stichtag wird der 10. April 2025 bestimmt.
Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin wird Sonntag, der 6. Juli 2025, bestimmt.
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger und jede Unionsbürgerin, der/die
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.